veröffentlicht am 09.01.2020
Meine neuen Kanzleidaten finden Sie hier:
veröffentlicht am 07.03.2018
Beschluss des VG Karlsruhe vom 20.2.2018
veröffentlicht am 07.03.2018
Beschluss des VG Karlsruhe vom 20.2.2018
veröffentlicht am 28.02.2018
Beschluss des VG Karlsruhe vom 19.2.2018
veröffentlicht am 28.02.2018
Beschluss des VG Sigmaringen vom 2.2.2018
veröffentlicht am 28.02.2018
Beschluss des VG Mainz vom 30.1.2018
veröffentlicht am 23.02.2018
Vergleichsvorschlag vom 24.1.2018
veröffentlicht am 22.12.2017
Beschl. d. VG Siegmaringen v. 20.12.2017
veröffentlicht am 22.12.2017
Beschl. d. VG Gera vom 19.12.2017
veröffentlicht am 20.12.2017
Beschl. d. VG Gera vom 18.12.2017
veröffentlicht am 18.12.2017
Beschluss des VG Hannover vom 8.12.2017
veröffentlicht am 08.11.2017
Beschl. d. VG Magdeburg vom 24.10.2017
veröffentlicht am 08.08.2017
Vergleich vom 26.6.2017
veröffentlicht am 08.08.2017
Vergleich vom 14.7.2017
veröffentlicht am 08.08.2017
Beschluss des VG Giessen vom 19.7.2017
veröffentlicht am 12.06.2017
Beschl. des VG Hannover vom 29.5.2017
veröffentlicht am 04.04.2017
Beschl. des VG Karlsruhe vom 22.3.2017
veröffentlicht am 04.04.2017
Beschluss des VG Karlsruhe vom 21.3.2017
veröffentlicht am 15.02.2017
Beschluss des VG Sigmaringen vom 2.2.2017
veröffentlicht am 24.01.2017
Beschl. des VG des Saarlandes v. 12.1.2017
veröffentlicht am 04.01.2017
Beschluss des VG Hannover vom 14.12.2016
veröffentlicht am 03.01.2017
Beschluss des VG Jena vom 8.12.2016
veröffentlicht am 03.01.2017
Beschluss des VG Magdeburg vom 21.10.2016
veröffentlicht am 16.12.2016
Ärzte, die eine schnellere Behandlung ihrer Patienten davonn abhängig machen, dass diese eine Gebühr bezahlen, verstoßen gegen die ärztliche Berufsordnung. Im vorliegenden Falll wurde eine Geldbuße in Höhe von 300 Euro verhängt, Bezirksberufsgericht Freiburg, Urt. v. 13.4.2016 - BG 15/15.
veröffentlicht am 13.12.2016
Das Verwaltungsgericht Mainz hat entschieden, dass der Abschluss eines Medizinstudiums in Belgien nicht zur Führung des Titels "Doktor der Medizin" in Deutschland berechtigt. Nach Auffassung des Verwaltungsgerichts darf ein ausländischer Hochschulgrad nach dem rheinland-pfälzischen Hochschulgesetz nur in der ausländischen Form geführt werden, in der er verliehen worden ist. Die deutsche Abkürzung "Dr." darf daher erst nach dem Durchlaufen eines ordnungsgemäßen Promotionsverfahrens im EU-Ausland, nicht aber aufgrund des bloßen Abschlusses des Medizinstudiums – vergleichbar mit dem deutschen Staatsexamen Medizin – geführt werden.
veröffentlicht am 13.12.2016
Die grundsätzliche Verantwortlichkeit des einzelnen Arztes für die Richtigkeit seiner Abrechnungen entfällt auch nicht dadurch, dass die Partner einer Berufsausübungsgemeinschaft die Abrechnung der von ihnen erbrachten Leistungen auf eines ihrer Mitglieder übertragen haben - BSG, Beschl. v. 28.9.2016 - B 6 KA 14/16 B.
veröffentlicht am 16.11.2016
Beschluss des VG Hamburg vom 21.10.2016
veröffentlicht am 16.11.2016
Beschluss des VG Magdeburg vom 25.10.2016
veröffentlicht am 01.09.2016
Erfreulicherweise können wir mitteilen, dass wir im aktuellen Sommersemester 2016 all unsereren Mandanten im zweiten Fachsemester Humanmedizin einen Studienplatz erstreiten konnten. Wir wünschen viel Erfolg beim weiteren Studium!
veröffentlicht am 25.08.2016
Hat ein Arzt seine ärztliche Berufsausübungsgemeinschaft diese durch seine viereinhalb Jahre andauernde Mitgliedschaft entscheidend mit geprägt, so besteht kein überwiegendes Interesse der Gemeinschaftspraxis am Verbleib der von ihm eingebrachten Vertragsarztstelle in der Praxis. Eine gesellschaftsvertragliche Verpflichtung des ausscheidenden Arztes zum Verzicht auf die kassenärztliche Zulassung verstößt vor diesem Hintergrund gegen die Berufsausübungsfreiheit und ist nichtig - LG Weiden, Urteil vom 24.4.2015 - 11 O 127/14.
veröffentlicht am 11.08.2016
veröffentlicht am 03.08.2016
Beschluss des VG Gießen vom 19.7.2016
veröffentlicht am 03.08.2016
Beschlus des VG Mainz vom 14.7.2016
veröffentlicht am 03.08.2016
Vergleichsangebot vom 22.7.2016
veröffentlicht am 27.07.2016
Das Oberverwaltungsgericht NRW hat mit einer Entscheidung vom 17. Juli 2016 - 13 A 897/15 festgehalten, dass die neuen Regelungen zur Anerkennung von Approbationen aus Drittstaaten auch bei bereits laufenden Anträgen zwingend zu berücksichtigen sind. Dies spielt insbesondere bei gutachterlich festgestellten Defiziten eine Rolle, die erst seit kurzem auch durch "lebenslanges Lernen" ausgeglichen werden können. Hierunter fallen sämtliche Bildungsmaßnahmen, was die Anerkennung der Approbation für viele Antragsteller deutlich leichter machen wird.
veröffentlicht am 28.06.2016
Im Urteil wurde ein Zahnarzt zur Rückerstattung des Zahnarzthonorars und zur Zahlung von Schmerzensgeld für eine Behandlung verurteilt, die gegen den medizinischen Standart verstieß. Dass die Patientin dies zuvor ausdrücklich wünschte und auch entsprechend aufgeklärt wurde, spielte nach Auffassung des Gerichts keine Rolle.
veröffentlicht am 28.06.2016
Ärzten und Angehörigen anderer Heilberufe droht nun sogar eine Freiheitstrafe, wenn sie sich einen Vorteil dafür versprechen lassen, dass sie bei der Verordnung von Arzneimitteln oder Medizinprodukten oder bei dem zur unmittelbaren Anwendung bestimmten Bezug von Arzneimitteln oder Medizinprodukten oder bei der Zuweisung von Patienten einen anderen im Wettbewerb unlauter bevorzugen (§ 299a StGB). Dasselbe gilt spiegelbildlich für den Vorteilsgeber (§ 299b StGB).
veröffentlicht am 24.06.2016
Das OVG Münster hat entschieden, dass das Universitätsklinikum Köln bei der Berechnung der durchschnittlichen Höchstarbeitszeit der bei ihm beschäftigten Klinikärzte bezahlte Urlaubstage und gesetzliche Feiertage, die auf Werktage fallen, nicht als Ausgleichstage berücksichtigen darf.
veröffentlicht am 22.04.2016
Vergleichsvorschlag der LMU München vom 22.4.2016
veröffentlicht am 09.03.2016
Vergleichsvorschlag des VG Karlsruhe v. 9.3.2016
veröffentlicht am 09.03.2016
Vergleichsvorschlag des VG Karlsruhe v. 9.3.2016
veröffentlicht am 07.03.2016
Vergleichsvorschlag des VG Saarland v. 7.3.2016
veröffentlicht am 19.02.2016
Vergleichsvorschlag des VG Saarland v. 17.2.2016
veröffentlicht am 17.02.2016
Vergleichsbeschluss des VG Sigmaringen v. 3.2.2016
veröffentlicht am 14.01.2016
Beschluss des VG Mainz vom 21.12.2015
veröffentlicht am 27.01.2016
Vergleichsangebot vom 27.1.2016
veröffentlicht am 31.03.2015
veröffentlicht am 31.03.2015
am 17.4.2015 in Varna um 18:00 Ortszeit
veröffentlicht am 31.03.2015
Vergleichsangebot vom 19.2.2015
veröffentlicht am 31.03.2015
Vergleichsangebot vom 26.2.2015
veröffentlicht am 31.03.2015
Beschluss vom 25.2.2015
veröffentlicht am 25.11.2014
Vergleichsangebot vom 24.11.2014
veröffentlicht am 25.11.2014
Infotag zum Einstieg in das Medizinstudium, Forum Berufsbildung, Forum Factory, Besselstr. 13 in 10969 Berlin, 10:00 bis 18:00 Uhr, Eintritt frei!
veröffentlicht am 26.03.2014
veröffentlicht am 11.03.2014
Studiengang: Humanmedizin
Fachsemester: 4.
Zeit: Wintersemester 2013/2014
veröffentlicht am 11.03.2014
Studiengang: Humanmedizin
Fachsemester: 5.
Zeit: Wintersemester 2013/2014
veröffentlicht am 11.03.2014
Studiengang: Humanmedizin
Fachsemester: 5.
Zeit: Wintersemester 2013/2014
veröffentlicht am 11.03.2014
Studiengang: Tiermedizin
Fachsemester: 3./5.
Zeit: Wintersemester 2013/2014
veröffentlicht am 11.03.2014
Studiengang: Humanmedizin
Fachsemester: 5
Zeit: Wintersemester 2013/2014
veröffentlicht am 04.03.2014
Klage zur Feststellung der Rechtmäßigkeit einer Kündigung aufgrund eines befristeten Arbeitsvertrages für wissenschaftliche Mitarbeiter
veröffentlicht am 04.03.2014
Antrag auf Zulassung der Berufung: Gleichwertigkeitsprüfung für Ärzte
veröffentlicht am 04.03.2014
Feststellung des Rechts zum Führen einer Zusatzbezeichnung (Phlebologie).
veröffentlicht am 04.03.2014
Die Antragsgegnerin wird im Wege der einstweiligen Anordnung verpflichtet, der Antragstellerin gemäß § 12 Abs. 1 Nr. 1 ÄAppO einen vorläufigen Bescheid über die Anrechnung eines Fachsemsters auf das Studium der Humanmedizin auszustellen.
veröffentlicht am 22.01.2014
Durch die Änderung des § 4 Abs. 6 a BÄO wurde dem Bundesministerium für Gesundheit nunmehr die Ermächtigung erteilt, Kenntnisprüfung, Eignungsprüfung und Anpassungslehrgang in der ÄAppO näher zu regeln. Durch Art. 2 der Verordnung vom 2.8.2013 (BGBl I S. 3005) treten nunmehr einige Änderungen in Kraft.
veröffentlicht am 20.01.2014
Studium über die Fort- und Weiterbildung bis hin zum beruflichen Alltag in allen rechtlichen Fragen.