Weiterbildungsrecht

Im Bereich des Weiterbildungsrechts haben wir es überwiegend mit der Weiterbildungsordnung des jeweiligen Bundeslandes (WBO) zu tun. Falls die tatbestandlichen Voraussetzungen der gewünschten Qualifikation von der zuständigen Kammer in Abrede gestellt werden, können gezielte Gespräche mit den Ärztekammern häufig zu befriedigenden Lösungen führen.

Daneben ist das Weiterbildungsrecht oftmals eng mit arbeitsrechtlichen Problemstellungen des Eingruppierungs- und Befristungs- und Zeugnisrechts verknüpft. Hier werden wir im Einzelfall herauszufinden, was zu einer interessengerechten und vor allem schnellen Problemlösung in Ihrem Sinne beiträgt.