Überblick

Medizinstudienplätze in Deutschland sind ein rares Gut. Dies ist insbesondere durch die hohen Ausbildungskosten für den Staat bedingt, im klinischen Bereich haben wir zudem einen patientenbedingten Engpass. Wir haben es uns deshalb zum Ziel gemacht, auch die Kinder unserer Mandanten auf ihrem Weg zur ärztlichen Ausbildung zu begleiten. In den dazu notwendigen Gerichtsverfahren geht es darum, den Universitäten nachzuweisen, dass noch freie und unbesetzte Studienplätze vorhanden sind. Dies gelingt uns im Regelfall recht erfolgreich. In einem ersten Schritt stellen wir dafür fristwahrend sogenannte „außerkapazitäre Zulassungsanträge“ an den einzelnen Universitäten. In zweiten Verfahrensschritt geht es dann zu Gericht. Da die in diesen Verfahren gefundenen freien Studienplätze von den Gerichten überwiegend durch eine Losentscheidung unter den Klägern verteilt werden, ist es erforderlich, an mehreren dieser gerichtlichen Losverfahren teilzunehmen. Für ein optimal ausgerichtetes Studienlatzklageverfahren empfehlen wir daher eine Größenordnung von ca. 12-14 Universitäten.