Kosten

Wir rechnen detailliert aufgeschlüsselt nach den gesetzlichen Vorgaben des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG) ab. Für den ersten Verfahrensschritt (die Stellung der so genannten „außerkapazitären Anträge“ an den Universitäten) fallen pro Antrag und Universität ca. 205 € brutto an. Im Falle des zweiten Verfahrensschrittes – der gerichtlichen Geltendmachung - sollten Sie für die erste Instanz im Durchschnitt mit weiteren Gesamtkosten von ca. 1.400 € brutto rechnen (eigener Anwalt, Gerichtskasse und zumeist auch gegnerischer Anwalt), wobei Verfahren mit Vergleichsabschlüssen und die Verfahren in Baden-Württemberg teurer sind (ca. 2.500 €).

Auch hierzu beraten wir Sie gerne im Einzelnen.