Studienplatzklage Klinik

Spätestens nach dem vierten Fachsemester steht für viele Auslandsstudenten die Rückkehr nach Deutschland an. Problematisch ist ab diesem Zeitpunkt meist, dass die Arbeit am Patienten im klinischen Studienabschnitt überwiegend auf der jeweiligen Landessprache stattfindet und diese in den osteuropäischen Ländern nur schwer zu erlernen ist. Hinzu kommt, dass viele Studenten für den weiteren erfolgreichen Karriereweg doch lieber eine  deutsche Approbation vorweisen möchten. Daneben können natürlich persönliche und familiäre Gründe eine Rolle spielen. Und auch wer (nur) einen deutschen Teilstudienplatz innehat, ist oftmals auf anwaltliche Hilfe angewiesen.

In den gerichtlichen Verfahren der klinischen Studienplätze geht es meistens um den sogenannten „patientenbedingten Engpass“. Die Streitigkeiten drehen sich dabei meist um die sogenannten „tagesbelegten Betten“. Hier schauen wir als Anwälte also besonders genau hin!