Fristen

Bitte beachten Sie, dass eine erfolgreiche Studienlatzklage einer gewissen Vorbereitungszeit bedarf. Keinesfalls darf also abgewartet werden, bis Sie die ersten Ablehnungsbescheide der Universitäten erhalten. Als Richtwert gilt daher für die optimale anwaltliche Vorbereitung:

15.1. des Kalenderjahres für eine Studienplatzklage in das jeweilige Sommersemester
15.7. des Kalenderjahres für eine Studienplatzklage in das jeweilige Wintersemester

Sollten Sie diese Fristen bereits versäumt haben, werden wir in einem gemeinsamen Strategiegespräch herausarbeiten, ob eine Klage zu einem späteren Zeitpunkt oder aber eine „verschlankte“ Klage an einer reduzierten Anzahl von Universitäten mit noch offener Antragsfrist für Sie das Richtige ist.