Drittstaatenapprobation und ärztliche Berufserlaubnis

Sofern Sie sich in Deutschland um die Anerkennung Ihrer Approbation aus Drittstaaten oder um die vorübergehende Berufserlaubnis nach der BOÄ und ÄAppO bemühen, helfen wir Ihnen gerne bei der Korrespondenz mit den Approbationsbehörden. Im Idealfall kann die Gleichwertigkeitsprüfung im Vergleichswege auf bestimmte Teilbereiche beschränkt werden. Dabei betreuen wir Ihr Antragsverfahren bereits von Beginn an, um optimale Ergebnisse zu erzielen. Bei der Vermittlung von Vorbereitungskursen für die Sprach- oder Kenntnisprüfung sind wir ebenfalls gerne behilflich.