Drittstaatenapprobation, Anerkennungsverfahren und Quereinstieg

Sie haben Ihr Medizinstudium im Ausland aufgenommen? Dann haben Sie den ersten und wichtigsten Schritt auf dem Weg zur Approbation  bereits erfolgreich gemeistert. Um Ihre anschließende Rückkehr nach Deutschland kümmern wir uns gerne. Durch individuelle Beratung arbeiten wir heraus, ob ein Einstieg in die Vorklinik, die Klinik oder ein kompletter Studienabschluss im Ausland sinnvoller erscheint. Einzelheiten hierzu können Sie gerne unserer Seite www.quereinstieg-medizin.de entnehmen. Oder ziehen Sie erst in Erwägung, die deutschen Zulassungshürden zu umgehen und lange Wartezeiten zu vermeiden? Wir beraten Sie gerne zu medizinischen Studienplätzen im Ausland und rund um die Voraussetzungen, nach denen deutsche Behörden ausländische Studienleistungen anerkennen. Und wir führen Gespräche mit und Verfahren gegen die Landesprüfungsämter meist erfolgreich durch, wenn Ihre ausländischen Studienleistungen einmal nicht anerkannt werden sollten.

Sofern Sie sich in Deutschland um die Anerkennung Ihres Doktortitels, Ihrer Approbation aus Drittstaaten oder um die vorübergehende Berufserlaubnis bemühen, helfen wir Ihnen gerne bei der Korrespondenz mit den zuständigen Behörden. Im Idealfall kann die Gleichwertigkeitsprüfung im Vergleichswege auf bestimmte Teilbereiche beschränkt werden. Dabei betreuuen wir Ihr Antragsverfahren gerne von Beginn an, um optimale Ergebnisse zu erzielen. Sofern die Behörden die Gleichartigkeit ihrer Ausbildung verneinen, sind wir auch auf die erfolgreiche Durchführung der anschließenden gerichtlichen Verfahren bestens vorbereitet.