Honorar

Anwaltliche Beratung kostet Geld - und darüber sollte offen gesprochen werden. Ich arbeite im ärztlichen Berufsrecht überwiegend mit individuellen Honorarvereinbarungen, deren Höhe sich im Wesentlichen an meinem Aufwand und Ihrem Interesse an der Angelegenheit orientiert. Dabei gehen meine Honorare aufgrund meiner Erfahrung und Spezialisierung - ähnlich wie bei einer Privatliquidation nach GOÄ - über die gesetzlich vorgeschriebenen Mindestsätze der Rechtsanwaltsgebührenordnung  (RVG) hinaus. Unsere Honorarvorstellungen legen wir im Zuge unseres gemeinsamen Erstberatungsgespräches fest, wobei ich Ihnen die minutengenaue Abrechnung nach Zeithonorar oder ein fixes Pauschalhonorar anbieten kann. Eine Ausnahme mache ich für meine junge Mandantschaft im Bereich des Quereinstiegs und der Studienplatzklage: Hier arbeite ich mit dem gesetzlichen Mindestsatz (RVG).

Zu einem ersten Beratungsgespräch begrüße ich Sie gerne in meinen Kanzleiräumen in Köln. Eine erste Einschätzung Ihres Falles führe ich auf Ihren Wunsch hin auch gerne telefonisch oder per E-Mail als Erstberatung durch. Und die bundesweite Betreuung von Mandaten mit zu langem Anfahrtsweg wickele ich natürlich gerne mit den Mitteln der modernen Kommunikation professionell  ab.